Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

    für www.top-mitarbeiter.com & top-mitarbeiter.at — Stand: Juli 2026

    1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Website und Plattform www.top-mitarbeiter.com & top-mitarbeiter.at.

    Anbieterin ist:

    AWZ Immo-Invest GmbH
    Landstraße 3
    A-4615 Holzhausen
    Österreich

    Die Plattform richtet sich an Bewerber, arbeitssuchende oder wechselbereite Personen sowie an Unternehmen mit Personalbedarf, insbesondere in Österreich und Deutschland. Zwingende gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Staates bleiben unberührt.

    2. Rolle der Plattform

    top-mitarbeiter.com & top-mitarbeiter.at unterstützt die Kontaktanbahnung zwischen Bewerbern, Interessenten und Unternehmen.

    Bewerber und arbeitssuchende Personen können einen Berufswunsch eintragen, Interesse an Stellenangeboten zeigen oder sich diskret vormerken lassen.

    Unternehmen können Stellenangebote eintragen, Personalbedarf bekanntgeben und passende Berufswünsche bzw. Bewerberprofile prüfen.

    Die Anbieterin ist Vermittlerin. Sie wird nicht Arbeitgeberin, Auftraggeberin, Arbeitnehmerin, Arbeitskräfteüberlasserin oder Vertragspartnerin eines späteren Arbeits-, Dienst-, Werk-, Kooperations- oder sonstigen Vertragsverhältnisses zwischen Bewerber und Unternehmen.

    3. Begriffe

    Bewerber sind Personen, die einen Berufswunsch, ein Suchprofil, Interesse an einem Stellenangebot oder sonstige berufsbezogene Angaben übermitteln.

    Unternehmen sind natürliche oder juristische Personen, die Personalbedarf, Stellenangebote oder Kontaktinteresse an Bewerbern bekanntgeben.

    Berufswünsche und Suchprofile sind Angaben zu gewünschter Tätigkeit, Region, Arbeitszeit, Verfügbarkeit, Erfahrung und sonstigen Rahmenbedingungen.

    Kontaktfreigabe bedeutet, dass personenbezogene Daten oder direkte Kontaktmöglichkeiten einer Seite an die andere Seite weitergegeben werden dürfen.

    Erfolgreiche Vermittlung bedeutet, dass aus einem über top-mitarbeiter.com & top-mitarbeiter.at, AWZ oder eine damit zusammenhängende Kommunikation hergestellten oder vorbereiteten Kontakt eine entgeltliche Beschäftigung, Beauftragung, Zusammenarbeit oder vergleichbare Tätigkeit entsteht.

    4. Nutzung durch Bewerber

    Für Bewerber, arbeitssuchende Personen und Privatpersonen ist die Nutzung kostenlos.

    Das gilt insbesondere für:

    • das Eintragen eines Berufswunsches,
    • das Anlegen oder Aktualisieren eines Suchprofils,
    • das Ansehen von Stellenangeboten,
    • das Zeigen von Interesse an einem Stellenangebot,
    • die Aufnahme in eine Bewerber- oder Interessentenliste,
    • die Freigabe von Kontaktdaten an ein Unternehmen,
    • eine erfolgreiche Vermittlung.

    Von Bewerbern wird kein Vermittlungshonorar verlangt.

    Bewerber sind verpflichtet, richtige und aktuelle Angaben zu machen. Freiwillig übermittelte Unterlagen, insbesondere Lebenslauf, Foto, Zeugnisse oder sonstige Nachweise, dürfen keine Rechte Dritter verletzen und sollen keine sensiblen Daten enthalten, die für die Vermittlung nicht erforderlich sind.

    5. Nutzung durch Unternehmen

    Für Unternehmen sind Registrierung, erste Anfrage, Eintragung eines Stellenangebotes, Bekanntgabe eines Personalbedarfs und Einsicht in anonymisierte oder gekürzte Profile zunächst kostenlos, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

    Unternehmen sind für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität ihrer Angaben verantwortlich.

    Stellenangebote müssen insbesondere arbeitsrechtliche, gleichbehandlungsrechtliche, gewerberechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Vorgaben einhalten.

    In Österreich betrifft dies insbesondere gesetzlich erforderliche Entgeltangaben in Stelleninseraten. In Deutschland betrifft dies insbesondere diskriminierungsfreie Formulierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

    6. Veröffentlichung, Prüfung und Bearbeitung

    Berufswünsche, Suchprofile, Stellenangebote und sonstige Inhalte können vor Veröffentlichung durch AWZ geprüft, gekürzt, redaktionell überarbeitet, anonymisiert, abgelehnt, deaktiviert oder gelöscht werden.

    Ein Anspruch auf Veröffentlichung, bestimmte Platzierung, Vermittlung oder Kontaktanbahnung besteht nicht.

    AWZ darf Inhalte insbesondere dann zurückhalten oder entfernen, wenn sie unvollständig, irreführend, diskriminierend, rechtswidrig, werblich missbräuchlich, technisch schädlich oder mit dem Zweck der Plattform unvereinbar sind.

    7. Kontaktfreigabe und Diskretion

    Kontaktdaten und vollständige Unterlagen von Bewerbern werden grundsätzlich erst nach entsprechender Freigabe oder bei passendem Vermittlungszweck weitergegeben.

    Unternehmen erhalten zunächst, soweit möglich, nur sachlich notwendige, anonymisierte oder gekürzte Informationen.

    Auch Unternehmen können verlangen, dass Angaben zunächst vertraulich behandelt oder nur gekürzt veröffentlicht werden. Eine vollständige Vertraulichkeit kann nicht zugesagt werden, soweit eine Weitergabe für die gewünschte Vermittlung, rechtliche Pflichten oder berechtigte Nachweiszwecke erforderlich ist.

    8. Vermittlungshonorar für Unternehmen

    Eine Zahlungspflicht für Bewerber besteht nicht.

    Eine Zahlungspflicht für Unternehmen entsteht nur, wenn ein Unternehmen die entgeltliche Vermittlung, das Honorarmodell oder eine konkrete Vermittlungsvereinbarung ausdrücklich in Textform, elektronisch oder schriftlich akzeptiert hat und anschließend eine erfolgreiche Vermittlung zustande kommt.

    Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt das Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Vermittlung:

    ein Bruttomonatslohn zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

    Maßgeblich ist das mit der vermittelten Person vereinbarte monatliche Bruttoentgelt bei Beginn der Tätigkeit.

    Bei Teilzeit, freier Mitarbeit, selbstständiger Tätigkeit, Provisionen, variabler Vergütung, projektbezogener Tätigkeit oder gemischten Modellen wird eine sachgerechte wirtschaftliche Monatsbemessung herangezogen.

    Das Honorar wird fällig, sobald die vermittelte Person beim Unternehmen oder bei einem verbundenen Unternehmen eine Beschäftigung, Beauftragung, Zusammenarbeit oder sonstige entgeltliche Tätigkeit beginnt.

    Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

    9. Vermittlungsschutz und Nachweis

    Eine Vermittlung gilt auch dann als erfolgreich, wenn die Tätigkeit nicht in der ursprünglich besprochenen Position, erst zu einem späteren Zeitpunkt oder über ein verbundenes Unternehmen zustande kommt, sofern der Kontakt oder die Kandidateninformation über top-mitarbeiter.com & top-mitarbeiter.at, AWZ oder eine damit zusammenhängende Kommunikation vermittelt wurde.

    Der Vermittlungsschutz gilt für 12 Monate ab Bekanntgabe der nicht anonymisierten Kandidatendaten oder ab dokumentierter Kontaktfreigabe.

    War ein Kandidat einem Unternehmen bereits vor der Bekanntgabe nachweislich bekannt und bestand bereits ein konkreter Einstellungs- oder Beauftragungsprozess, hat das Unternehmen dies unverzüglich mitzuteilen.

    10. Pflichten nach erfolgreicher Vermittlung

    Unternehmen informieren AWZ unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, wenn eine über die Plattform oder AWZ bekanntgegebene Person eine Tätigkeit aufnimmt oder eine Zusammenarbeit vereinbart wird.

    Auf Anfrage sind die für die Honorarberechnung erforderlichen Angaben, insbesondere Beginn, Art der Tätigkeit und Bruttomonatsentgelt, wahrheitsgemäß mitzuteilen.

    11. Keine Garantie und keine Beratung

    AWZ schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, keine bestimmte Bewerberanzahl, keine Einstellung, keine Eignung eines Bewerbers und keine Mindestdauer eines Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnisses.

    Angaben von Bewerbern und Unternehmen werden nicht vollständig inhaltlich verifiziert.

    Die Plattform ersetzt keine arbeitsrechtliche, steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, gewerberechtliche oder wirtschaftliche Beratung.

    Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich, Qualifikationen, Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen, Entgelt, Beschäftigungsform und rechtliche Rahmenbedingungen zu prüfen.

    12. Unzulässige Nutzung

    Unzulässig sind insbesondere:

    • falsche, irreführende oder fremde Angaben,
    • diskriminierende, rechtswidrige, beleidigende oder sittenwidrige Inhalte,
    • Spam, automatisierte Massennutzung, Scraping oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
    • Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage,
    • Umgehung eines vereinbarten Vermittlungshonorars,
    • Nutzung der Plattform für Arbeitskräfteüberlassung, illegale Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten werden.

    13. Benutzerkonto, Sperrung und Löschung

    Nutzer sind für die Sicherheit ihrer Zugangsdaten verantwortlich.

    Bei Verdacht auf Missbrauch, Rechtsverletzungen, falsche Angaben oder Gefährdung des Plattformbetriebs kann AWZ Inhalte deaktivieren, Kontaktfreigaben zurückhalten, Benutzerkonten sperren oder Nutzungsverhältnisse beenden.

    Bewerber können die Löschung oder Deaktivierung ihres Profils verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten bleiben unberührt.

    14. Technischer Betrieb

    AWZ bemüht sich um einen stabilen und sicheren Betrieb der Plattform. Eine jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht garantiert.

    Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Angriffe, höhere Gewalt oder Leistungen Dritter können den Betrieb vorübergehend einschränken.

    15. Haftung

    AWZ haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AWZ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

    Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    Für Angaben, Unterlagen und Inhalte von Bewerbern, Unternehmen oder Dritten haftet AWZ nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

    16. Änderungen der Bedingungen

    AWZ kann diese Bedingungen ändern, wenn dies aufgrund rechtlicher, technischer oder organisatorischer Änderungen erforderlich ist.

    Wesentliche Änderungen werden Nutzern in geeigneter Weise mitgeteilt.

    Für bereits entstandene Honoraransprüche gelten die zum Zeitpunkt der erfolgreichen Vermittlung vereinbarten Bedingungen.

    17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

    Für Unternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Anbieterin zuständig.

    Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

    18. Verbraucherstreitbeilegung

    Die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt.

    Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.

    19. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.